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Die Reform der Gemeindefinanzen braucht dringend ein Update

Um keine falschen Signale zu setzen, muss die finanzielle Belastung von Kommunen gerechter aufgeteilt werden, meint Kommunalpolitiker Néckel Polfer in einem Gastbeitrag.

Luxemburg hat gewählt, gleich zweimal in einem Jahr. Die wichtigsten Wahlen für viele Gemeinden waren aber wahrscheinlich die Nationalwahlen: weil es sich nun zeigen wird, ob die Gemeindefinanzen gerechter werden, oder ob die Bewohner von ländlichen Gemeinden weiter Einwohner zweiter Klasse bleiben.

Reform des Jahres 2017

Ziel der Reform der Gemeindefinanzen des Jahres 2017 war es, alle Luxemburger Gemeinden wieder auf ein ähnliches finanzielles Niveau zu bringen. Damals klafften die Einnahmen sehr weit auseinander, sodass eine Reform nötig war; und tatsächlich haben viele Gemeinden von der Reform profitiert. Allerdings produzierten die neuen Spielregeln auch viele Verzerrungen, was zu neuen Ungerechtigkeiten geführt hat und was sogar die langfristige wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Luxemburgs infrage stellt.

Die neuen Ungerechtigkeiten

Der neue Verteilerschlüssel beinhaltet viele komplizierte Kompensationsmechanismen. So behalten Gemeinden mit hohen Gewerbesteuereinnahmen nur noch einen kleineren, maximalen Teil – der Rest fließt in den FDGC (Fonds de Dotation Globale pour les Communes). Der FDGC wiederum verteilt die Gelder an die Gemeinden, wobei die Bevölkerungszahl im Vordergrund steht. Allerdings handelt es sich hier nicht um die eigentliche Bevölkerung, sondern um die „angepasste“ Bevölkerung („population ajustée“).

In dieser Rechnung wird die Bevölkerungsdichte eingerechnet (je dichter, desto besser), aber es kommt vor allem darauf an, ob eine Gemeinde in einem CDA (Centre de Développement et d’Attraction) liegt. Im Klartext heißt dies, dass ein Einwohner in der Hauptstadt ungefähr anderthalbmal so viel wert ist wie ein Einwohner in einer ländlichen Gemeinde; ein Einwohner in Esch/Alzette ist etwa 25 Prozent mehr wert. Das ist eine deutliche Benachteiligung der ländlichen Kommunen, vor allem, weil deren Kosten pro Einwohner (vor allem für Infrastruktur und Transport) auch noch höher ausfallen.

Landkarte von Luxemburg mit Hervorhebung der Gemeinden, die 2022 Nettoeinzahler in den Fonds de l'Emploi waren

Noch ungerechter sieht die finanzielle Beteiligung der Kommunen beim Fonds de l’Emploi (für unter anderem die Arbeitslosenunterstützung) aus. Wenn man die Landkarte betrachtet, sieht man, dass die ländlichen Gemeinden im Norden die große Mehrheit der Nettoeinzahler darstellen für das Jahr 2022 (siehe Grafik). Dabei sind dies wahrhaftig nicht die wohlhabendsten Gemeinden im Land. Warum bezahlt die Stadt Luxemburg, die bei Weitem reichste Gemeinde (pro Einwohner), keinen Euro in den Fonds de l’Emploi? Weil sie ihr großes Einkommen durch eine aufgeblasene (angepasste) Bevölkerung teilen kann, und so als ärmer eingestuft wird. Wegen dieser verfälschten Statistik bezahlen die ländlichen Gemeinden weit mehr ein als ihren gerechten Anteil.

Konsequenzen für ländliche Gemeinden

Beim kommunalen Beitrag zum Fonds de l’Emploi handelt es sich national gesehen um eine überschaubare Summe von 20 Millionen Euro. Für eine kleine Gemeinde können die Summen allerdings erdrückend sein. Weiswampach z. B. bezahlte 2022 1,7 Millionen in den Fonds de l’Emploi, bei Einkünften von 10,2 Millionen Euro. Das entspricht einer Verminderung des Budgets von über 16 Prozent, oder mehr als 750 Euro pro Einwohner. Übrigens sind die Zahlungen an den Fonds de l‘Emploi höher als die Einnahmen von der Gewerbesteuer (1,2 Millionen Euro), was heißt, dass die vielen wirtschaftlichen Aktivitäten in der Gemeinde ein Verlustgeschäft darstellen – zumindest für die Gemeindefinanzen. Mit „sozialer Gerechtigkeit“ hat dies nichts zu tun, eher wohl mit einer gezielten Abstrafung. Diese Geldmittel fehlen dann wiederum bei Investitionen. So wurden in den letzten sechs Jahren zwölf Millionen Euro Schulden gemacht, um die Schule zu erweitern und andere öffentliche Bauten zu finanzieren.

Im Endeffekt wird diese Situation zu einer Überschuldung vieler Gemeinden führen. Die Antwort der nationalen Politik zu diesem Thema bestand bis dato darin, die Gemeinden zu Fusionen zu ermutigen/forcieren. Wenn aber auch flächenmäßig große Gemeinden, wie z. B. Wintger, finanziell schwierige Zeiten durchstehen, dann fragt man sich, wie groß diese Gemeinden werden müssen, um überlebensfähig zu sein – die Größe von Kantonen, oder etwa das ganze Ösling als eine Supergemeinde? Das wird aber sicher nicht populär sein, vom Demokratieverlust ganz zu schweigen.

Die Erstellung der CDA’s ist eng verflechtet mit der Landesplanung, also dem PDAT (Programme Directeur d’Aménagement du Territoire). Um den Flächenkonsum zu begrenzen, soll das Bevölkerungswachstum des Landes auf einige urbane Schwerpunkte konzentriert werden (vor allem Luxemburg-Stadt, Süden, Nordstad). Das heißt, dass im ländlichen Bereich praktisch kein Bevölkerungswachstum mehr stattfinden soll nach 2035. In Anbetracht der Gemeindefinanzen, wo hohe Bevölkerungsdichte besonders hoch belohnt wird, stehen die ländlichen Gemeinden in einer Zwickmühle. Um die Finanzen zu verbessern, brauchen sie Bevölkerungswachstum, aber der wird ihnen verwehrt. Mit anderen Worten: „Ihr seid arm, und sollt es auch bleiben“.

Reform der Reform?

Es bleibt abzuwarten, ob und wie die neue Regierung die Spielregeln der Gemeindefinanzen noch einmal überarbeiten wird. Ein guter Ansatzpunkt wäre es, die Beiträge in den Fonds de l’Emploi zu reformieren, sodass nicht ein paar einwohnerarme Gemeinden einen Großteil der Beiträge bezahlen. Im Augenblick bezahlen z. B. die Gemeinden Clerf, Parc Hosingen, Weiswampach, Wintger und Ulflingen (ca. drei Prozent der Gesamtbevölkerung) 35 Prozent der Beiträge.

Schlussendlich stellt sich auch die Frage, inwieweit die große Umverteilung von Geldern die wirtschaftliche Entwicklung von Luxemburg negativ beeinflusst. Für viele Gemeinden lohnt es sich nicht mehr, Unternehmen anzuziehen. Wie aber soll das Wirtschaftsmodell Luxemburg funktionieren, wenn Gemeinden nur noch Einwohner wollen, ohne die entsprechenden Arbeitsplätze? Deshalb sollten die Maximalbeträge bei Gewerbesteuereinnahmen auch unter die Lupe genommen werden. Der finanzielle Anreiz, dass Arbeitsplätze in einer Gemeinde geschaffen werden, sollte gewährleistet bleiben. Nach dem Motto: „Was gut fürs Land ist, sollte auch gut für die Gemeinde sein“.

* Der Autor ist Schöffe in der Gemeinde Weiswampach.